Drei Namen tauchen aktuell überall auf, wenn es um KI-Compliance geht, und sie klingen wie drei Alternativen, zwischen denen ein Unternehmen wählen muss: der EU AI Act, der BSI A5-Prüfkatalog und ISO 42001. Sind sie aber nicht. Sie beantworten drei unterschiedliche Fragen, und wer sie als Konkurrenten behandelt, verliert Zeit mit der falschen Entscheidung.
Kurzfassung
Der EU AI Act ist Gesetz und gilt automatisch, wenn dein KI-Einsatz in eine regulierte Risikoklasse fällt. BSI A5 und ISO 42001 sind beide freiwillig, aber unterschiedlich reif: ISO 42001 ist seit Ende 2023 finaler, international zertifizierbarer Standard, BSI A5 liegt noch als deutscher Community Draft vor. Alle drei verlangen im Kern dieselbe Vorarbeit, ein KI-Inventar, eine Risikoklassifizierung und eine dokumentierte Governance-Struktur. Wer die einmal aufbaut, ist für alle drei vorbereitet.
Die drei Rahmenwerke im Überblick
| Kriterium | EU AI Act | BSI A5-Prüfkatalog | ISO 42001 |
|---|---|---|---|
| Status | Verpflichtend, EU-Recht | Freiwillig, Community Draft | Freiwillig, finaler Standard |
| Geltungsbereich | EU-weit | Deutschland, laut BSI grundsätzlich sektorübergreifend, erster Entwurf aus dem Finanzsektor | International |
| Reifegrad | Teilweise bereits in Kraft | Entwurf, Kommentierungsfrist bis 31. August 2026 | Final seit Ende 2023, heute zertifizierbar |
| Prüflogik | Risikoeinstufung je KI-Anwendung | Externes Audit nach ISAE-3000-Methodik, wie beim etablierten C5-Katalog | Internes Managementsystem im PDCA-Zyklus, extern zertifizierbar |
| Nachweisform | Dokumentation und Konformitätsbewertung je Hochrisiko-System | Prüfbericht bzw. Testat, sobald final | Zertifikat, maximal drei Jahre gültig, mit jährlichen Überwachungsaudits |
| Wer bewertet | Marktüberwachungsbehörden, bei Hochrisiko-Systemen notifizierte Stellen | Externe Prüfer nach ISAE 3000 | Akkreditierte Zertifizierungsstellen wie TÜV SÜD oder DEKRA |
| Fokus | Das einzelne KI-System und sein Risiko | Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen aus Audit-Perspektive | Wie die Organisation KI insgesamt führt und steuert |
Auf den ersten Blick sieht das nach drei parallelen Baustellen aus. In der Praxis ist es eine Baustelle mit drei möglichen Ausbaustufen, dazu unten mehr.
EU AI Act: nicht optional, wenn dein Einsatz in eine Risikoklasse fällt
Der EU AI Act ist die einzige der drei Größen, bei der du keine Wahl hast. Er ist geltendes EU-Recht und stuft jeden KI-Einsatz automatisch in eine von vier Risikoklassen ein, von minimal bis unannehmbar. Die Klasse entscheidet über die Pflichten, nicht deine Präferenz. Wer KI einsetzt, ist Betreiber und trägt bereits jetzt Pflichten, unabhängig von der Unternehmensgröße: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit August 2026, die Pflicht zur KI-Kompetenz beim Personal noch länger. Die meisten Büro- und Automatisierungs-Workflows im Mittelstand fallen in die niedrigen Risikoklassen und bleiben überschaubar. Kritisch wird es dort, wo KI Menschen bewertet, etwa bei Bewerberauswahl oder Bonitätsentscheidungen.
Wichtig für die Einordnung gegenüber den anderen beiden Rahmen: Der AI Act bewertet einzelne Anwendungsfälle, nicht die Organisation als Ganzes. Ein Unternehmen kann alle AI-Act-Pflichten für seine aktuellen Systeme erfüllen und trotzdem keine belastbare, wiederholbare Struktur haben, mit der es neue KI-Systeme sauber einordnet, sobald sie hinzukommen. Genau diese Lücke füllen die beiden folgenden, freiwilligen Rahmen.
Für die meisten Unternehmen im Mittelstand heißt das konkret: Der AI Act ist die Pflichtübung, die zuerst steht, unabhängig davon, ob später überhaupt eine freiwillige Zertifizierung angestrebt wird. Wer seine KI-Systeme noch nicht vollständig erfasst und je Workflow einer Risikoklasse zugeordnet hat, sollte genau dort anfangen, bevor die Frage nach BSI A5 oder ISO 42001 überhaupt praktisch relevant wird.
BSI A5: deutsch, noch im Entwurf, an C5 angelehnt
Der BSI A5-Prüfkatalog verfolgt ein anderes Ziel als der AI Act: nicht Pflichten je Risikoklasse festlegen, sondern ein anerkanntes Prüfverfahren liefern, mit dem sich die Vertrauenswürdigkeit eines KI-Systems extern nachweisen lässt. Er ist bewusst methodisch an den etablierten C5-Cloud-Katalog angelehnt, nach dem sich Cloud-Anbieter wie Microsoft Azure oder AWS testieren lassen, und nutzt wie dieser die ISAE-3000-Prüfmethodik. Das Betriebsmodul Cloud-Infrastruktur verweist sogar direkt auf C5.
Der entscheidende Unterschied zu den beiden anderen Rahmen: A5 ist noch nicht final. Er liegt als Community Draft vor, das BSI nimmt bis zum 31. August 2026 Stellungnahmen entgegen, danach entscheidet sich, ob und in welcher Form er in seine finale Fassung geht. Wer heute schon KI-Systeme für oder mit regulierten Kunden betreibt, etwa im Finanz- oder Versicherungssektor, wo der erste Entwurf entstanden ist, sollte A5 als frühen Indikator lesen, welche Fragen künftig in Vergabeunterlagen und Auditgesprächen auftauchen. Für alle anderen ist A5 aktuell noch kein Werkzeug, mit dem man sich prüfen lassen kann, sondern ein Entwurf, dessen Kriterien sich schon jetzt neben die eigene KI-Dokumentation legen lassen, um Lücken sichtbar zu machen.
ISO 42001: international, freiwillig, heute schon zertifizierbar
ISO 42001 unterscheidet sich von beiden vorherigen in einem entscheidenden Punkt: Er ist bereits fertig. Seit Ende 2023 gibt es mit ISO/IEC 42001 einen finalen, international anerkannten Standard für ein KI-Managementsystem, aufgebaut wie ISO 27001, mit einem PDCA-Zyklus über die Klauseln 4 bis 10 und 38 Kontrollen im Anhang A. Wer sich zertifizieren lassen will, kann das heute bei akkreditierten Stellen wie TÜV SÜD oder DEKRA tun, mit einem standardisierten zweistufigen Audit.
Anders als der AI Act klassifiziert ISO 42001 keine einzelnen KI-Systeme nach Risiko. Er prüft, ob die Organisation als Ganzes über ein funktionierendes System verfügt, das KI-Risiken über den gesamten Lebenszyklus hinweg identifiziert, dokumentiert und laufend nachbessert. Das ist näher an dem, was BSI A5 auch will, nur eben schon fertig, während A5 noch geformt wird. Kein Zufall, dass beide im Kern dieselbe Vorarbeit verlangen: ein KI-Inventar, eine Risikoklassifizierung je System und eine dokumentierte Governance-Struktur.
Relevant wird eine Zertifizierung für die meisten Mittelstandsunternehmen dabei nicht sofort, sondern typischerweise erst, wenn ein Kunde, ein öffentlicher Auftraggeber oder eine Ausschreibung sie konkret verlangt. Bis dahin lohnt sich die zugrunde liegende Struktur trotzdem, weil sie dieselben Fragen beantwortet, die ohnehin für den EU AI Act nötig sind.
Das Verdict: nicht wählen, sondern die Vorarbeit einmal richtig machen
Die drei Rahmenwerke stehen nicht zur Auswahl, weil sie keine Alternativen sind. Der EU AI Act ist nicht optional, wenn dein Einsatz in eine regulierte Risikoklasse fällt, das ist Gesetz und lässt sich nicht wegoptimieren. BSI A5 und ISO 42001 sind beide freiwillige Vertrauenssignale, nur an unterschiedlichen Punkten ihrer Reife und mit unterschiedlicher Reichweite: ISO 42001 ist heute verfügbar und international anerkannt, A5 ist noch Entwurf und vorerst deutschlandspezifisch, wird aber relevanter, sobald er wie C5 vom freiwilligen Standard zur faktischen Ausschreibungserwartung wird.
Der eigentliche Punkt, den viele Unternehmen übersehen: Alle drei verlangen dieselbe Grundlage. Ein vollständiges Inventar der eingesetzten KI-Systeme. Eine Risikoklassifizierung je Anwendungsfall, nicht pauschal fürs ganze Unternehmen. Eine dokumentierte Governance-Struktur mit benannten Verantwortlichen und einem Prozess, der neue KI-Systeme prüft, bevor sie produktiv gehen. Wer diese drei Dinge einmal sauber aufbaut, erfüllt damit die Pflichten des AI Act, ist für eine ISO-42001-Zertifizierung vorbereitet und hat auch für ein künftiges BSI-A5-Testat schon das Fundament stehen. Welcher der beiden freiwilligen Wege am Ende relevant wird, entscheidet sich meistens erst über die eigene Branche, die eigenen Kunden oder eine konkrete Ausschreibung, nicht über eine Grundsatzentscheidung heute.
Genau diese Vorarbeit, KI-Governance im Unternehmen mit ihren fünf Bausteinen, ist der Kern dessen, was abi consulting in der Beratung zu eigener KI-Infrastruktur aufbaut. Nicht die Zertifizierung selbst, die bleibt Aufgabe der akkreditierten Stellen, sondern die Struktur, die davor stehen muss, damit eine Zertifizierung überhaupt möglich wird und die AI-Act-Pflichten nebenbei mit erledigt sind.
Wer noch nicht weiß, wo das eigene Unternehmen zwischen diesen drei Rahmen steht, welche KI-Systeme bereits im Einsatz sind und welche davon überhaupt regulierte Risikoklassen berühren, bekommt im KI-Prozess-Audit eine erste strukturierte Einordnung, statt sich zwischen drei Namen entscheiden zu müssen, die eigentlich gar keine Konkurrenten sind.
