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BSI-Prüfkatalog A5: Was der neue KI-Prüfrahmen für Unternehmen bedeutet

Das BSI hat mit dem A5 einen Prüfkatalog für vertrauenswürdige KI-Systeme vorgelegt, angelehnt an C5. Was der Community Draft für Unternehmen bedeutet.

Anton BrinckmannAnton Brinckmann··4 Min. Lesezeit
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BSI-Prüfkatalog A5 für vertrauenswürdige KI-Systeme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf veröffentlicht, der zeigt, wie eine offizielle KI-Prüfung in Deutschland aussehen könnte: die “AI Audit and Assurance Assessment Architecture”, kurz A5. Kommentare dazu nimmt das BSI bis zum 31. August 2026 entgegen, danach entscheidet sich, ob und wie der Katalog in seine finale Form geht.

Was der A5-Katalog ist

Der A5 ist eine modulare Prüfarchitektur, mit der sich die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen systematisch bewerten lässt. Laut BSI richtet er sich an “alle Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette, von Anbietern über Betreiber bis hin zu den mit Entwicklung, Betrieb und Aufsicht betrauten Personen”. Zwei Module liegen bereits vor: ein horizontales Trustworthiness-Basismodul mit technologie- und anwendungsunabhängigen Kriterien, sowie ein Betriebsmodul Cloud-Infrastruktur, das eine direkte Brücke zum C5-Katalog schlägt, dem etablierten BSI-Standard, nach dem sich Cloud-Anbieter wie Microsoft Azure oder AWS in Deutschland testieren lassen. Weitere Module sind laut BSI in Vorbereitung, aber noch nicht spezifiziert.

Die Prüfmethodik lehnt sich an ISAE 3000 an, einen international etablierten Standard für Bestätigungsleistungen, den auch der C5-Katalog verwendet. Die Kriterien selbst liegen sowohl dokumentenbasiert als auch maschinenlesbar im OSCAL-Format vor, sodass sie sich grundsätzlich in bestehende Compliance-Werkzeuge integrieren lassen. Das Beratungsunternehmen Bitkom Consult ordnet den Umfang mit knapp 100 Kriterien ein, inklusive konkreter Prüfhinweise und Vorschlägen für Tools und Methoden.

Woher der Katalog kommt und wer ihn nutzen soll

Der erste A5-Entwurf ist im Finanzsektor entstanden, in Zusammenhang mit einem BSI-Projekt zur Prüfung vertrauenswürdiger KI-Systeme bei Banken und Versicherungen. Laut Bitkom Consult richtet sich der Katalog deshalb “vorrangig an Finanz- und Versicherungsinstitute”, die Kriterien selbst seien aber “auch auf andere Sektoren übertragbar”. Wer KI-Systeme entwickelt, betreibt oder zertifiziert, kann laut dieser Einordnung unabhängig von der Branche davon profitieren.

Rechtlich verbindlich ist daran bislang nichts. Der A5 ersetzt keine EU-AI-Act-Pflicht, er soll aber ein anerkanntes Verfahren liefern, mit dem Unternehmen zeigen können, dass sie diesen Pflichten nachkommen, ähnlich wie ein C5-Testat heute schon Vertrauen in einen Cloud-Anbieter schafft, ohne selbst gesetzlich vorgeschrieben zu sein. Das BSI benennt den Zusammenhang mit dem EU AI Act und dem Cyber Resilience Act ausdrücklich als Kontext, in dem A5 “einen Rahmen bietet, um technische Vertrauenswürdigkeit nachvollziehbar zu transportieren”.

Warum das für den Mittelstand relevant wird, nicht nur für Banken

Der C5-Katalog hat vorgemacht, wie so etwas in der Praxis wirkt: Aus einem freiwilligen BSI-Standard wurde über wenige Jahre eine faktische Erwartungshaltung, die heute in Ausschreibungen und Lieferantenprüfungen selbstverständlich abgefragt wird, ohne dass ein Gesetz sie ausdrücklich vorschreibt. Ein KI-Prüfstandard, der denselben Weg geht, würde zuerst dort ankommen, wo öffentliche Auftraggeber, Banken oder Versicherer als Kunden auftreten und Nachweise über die eigenen Lieferanten verlangen. Wer heute schon KI-Systeme für oder mit regulierten Kunden betreibt, sollte den A5 deshalb nicht nur als Randnotiz aus dem Finanzsektor lesen, sondern als frühen Indikator dafür, welche Fragen in Zukunft in Vergabeunterlagen und Auditgesprächen auftauchen.

Was jetzt zu tun ist

Vier Schritte sind sinnvoll, unabhängig davon, ob die eigene Branche im ersten Entwurf schon adressiert ist. Erstens klären, ob das eigene Unternehmen KI-Systeme entwickelt, betreibt oder beschafft und damit grundsätzlich betroffen ist. Zweitens das veröffentlichte Trustworthiness-Basismodul neben die eigene KI-Dokumentation legen und sichtbar machen, wo Lücken bestehen, etwa bei KI-Governance oder einem strukturierten Compliance-Inventar. Drittens, wer eigene Praxiserfahrung einbringen will: bis zum 31. August 2026 über ein Kommentierungsformular oder per Mail an aisecurity@bsi.bund.de Rückmeldung geben. Viertens langfristig mitdenken, dass sich Nachweispflichten aus EU AI Act, Cyber Resilience Act und künftig vielleicht A5 überschneiden, wer die eigene Dokumentation einmal sauber aufbaut, bedient im Idealfall mehrere Anforderungen aus derselben Quelle.

Ein verpflichtender Prüfkatalog ist der A5 noch nicht, und ob er es wird, entscheidet sich erst nach der Kommentierungsphase. Für Unternehmen, die ohnehin gerade ihre KI-Systeme im Hinblick auf den EU AI Act ordnen, etwa im Rahmen der Schulungspflicht aus Artikel 4 oder mit Blick auf Risiken wie Prompt Injection, lohnt sich trotzdem ein Blick in den Entwurf. Wer die eigene KI-Landschaft noch nicht strukturiert erfasst hat, bekommt im KI-Prozess-Audit eine erste Einordnung, welche Systeme in Zukunft prüfungsrelevant werden könnten.

Hinweis

Dieser Beitrag fasst zusammen, was das BSI bis Anfang August 2026 veröffentlicht hat. Er ist keine Rechtsberatung. Ob und wie der A5-Katalog für deine konkreten KI-Systeme relevant wird, klärst du mit deiner Compliance-Abteilung oder direkt mit dem BSI im Rahmen der Kommentierungsphase.

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Häufige Fragen

Noch offene Fragen?

Nein, aktuell nicht. Der A5 liegt als Community Draft vor, zu dem Unternehmen und Verbände bis zum 31. August 2026 Stellungnahmen einreichen können. Eine gesetzliche Pflicht entsteht dadurch nicht, verpflichtend bleibt, was der EU AI Act selbst vorschreibt. A5 ist ein Werkzeug, um diese Anforderungen später mit einem anerkannten Verfahren nachzuweisen, keine eigenständige Rechtspflicht.

Laut BSI für alle Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette, von Anbietern über Betreiber bis zu den für Entwicklung, Betrieb und Aufsicht Verantwortlichen. Der erste Entwurf stammt aus dem Finanzsektor, laut Einordnung von Bitkom Consult sind die Kriterien aber auf andere Branchen übertragbar.

Der A5 lehnt seine Prüfmethodik an den C5-Katalog an, den etablierten BSI-Kriterienkatalog, nach dem sich Cloud-Anbieter wie Microsoft Azure oder AWS testieren lassen. Das Betriebsmodul Cloud-Infrastruktur des A5 verweist direkt auf C5. Wer C5-Testate schon kennt, bekommt mit A5 ein vergleichbares Prinzip für KI-Systeme.

Vier Schritte lohnen sich schon jetzt: prüfen, ob man KI-Systeme entwickelt, betreibt oder beschafft und damit betroffen ist; das veröffentlichte Trustworthiness-Basismodul neben die eigene KI-Dokumentation legen und Lücken sichtbar machen; bis 31. August über aisecurity@bsi.bund.de kommentieren, wenn eigene Praxiserfahrung einfließen soll; und die eigene Nachweisproduktion so aufbauen, dass sie langfristig für A5, EU AI Act und Cyber Resilience Act gleichzeitig funktioniert.

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