Microsoft hat die Claude-Modelle von Anthropic als Subprocessor in seine Microsoft-365-Dienste integriert, darunter Copilot, Copilot Studio, Power Platform und Researcher. Für Tenants außerhalb der EU, der EFTA und des Vereinigten Königreichs ist das inzwischen vielerorts der Standard. Für Tenants innerhalb dieser Regionen ist die Nutzung standardmäßig deaktiviert, und genau das ist der Punkt, den es wert ist, genauer hinzuschauen: Sobald ein Tenant sie aktiv einschaltet, verarbeitet Claude Daten außerhalb von Microsofts EU-Datengrenze.
Was Microsoft konkret geändert hat
Laut der offiziellen Microsoft-Dokumentation zu Anthropic-Modellen in Microsoft Online Services ist Anthropic seit April 2026 als Subprocessor bei Microsoft registriert. Seitdem lassen sich Claude-Modelle direkt in Copilot-Erlebnissen nutzen, etwa in Word, Excel und PowerPoint über “Mit Copilot bearbeiten”, in Copilot Studio bei der Agent-Erstellung oder in Researcher.
Am 3. April 2026 hat Microsoft dafür eine eigene Einstellung im Microsoft 365 Admin Center eingeführt, die sich gezielt an Tenants in der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich richtet: “Copilot in M365-Apps mit Anthropic-Modellen”. Außerhalb dieser Regionen ist Anthropic für die meisten kommerziellen Tenants standardmäßig aktiv, innerhalb bleibt die Einstellung auf “Keine Nutzer”, bis eine KI- oder Globale Administratorin beziehungsweise ein entsprechender Administrator sie bewusst umschaltet.
Die Lücke in der EU-Datengrenze
Microsofts EU-Datengrenze ist eines der zentralen Verkaufsargumente von Copilot für europäische Unternehmen: Kundendaten werden für die abgedeckten Dienste innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert. Genau hier liegt die Einschränkung, die Microsoft in der eigenen Dokumentation offen benennt: Anthropic-Modelle sind aktuell ausdrücklich von der EU-Datengrenze und den entsprechenden Zusicherungen zur landesinternen Verarbeitung ausgenommen, unabhängig davon, in welcher Region der Tenant liegt.
Wird Claude aktiviert, können Prompt-Inhalte, E-Mail-Texte oder Dokumentkontext je nach Modell-Routing auf Anthropic-Infrastruktur außerhalb der EU verarbeitet werden. Für Tenants mit besonders schutzbedürftigen Daten, etwa Mandats-, Patienten- oder Portfoliodaten, ist das keine graue Nebenbemerkung, sondern eine Entscheidung, die vor der Aktivierung getroffen werden muss, nicht danach.
Eine zusätzliche Kategorie verschärft das Bild: einzelne neue Anthropic-Vorschaumodelle mit eigener Datenspeicherung agieren nicht als Microsoft-Subprocessor, sondern als eigenständiger Auftragsverarbeiter nach Anthropics eigenen Geschäftsbedingungen. Diese Modelle bleiben in jedem Tenant standardmäßig deaktiviert, auch dort, wo reguläre Anthropic-Modelle bereits aktiv sind, und benötigen eine separate, ausdrückliche Freigabe.
Was jetzt zu prüfen ist
Für IT-Leitung und Datenschutzbeauftragte in deutschen Unternehmen ergeben sich daraus drei konkrete Schritte.
Einstellung prüfen, nicht annehmen. Im Microsoft 365 Admin Center unter Copilot-Einstellungen die Seite “AI providers operating as Microsoft subprocessors” öffnen und den aktuellen Status für Anthropic kontrollieren. Wer vor der Umstellung bereits über Anthropics eigene Enterprise-Bedingungen Zugriff hatte, muss nach der Umstellung auf das Subprocessor-Modell erneut aktiv zustimmen, der Schalter steht dabei zurückgesetzt auf “Aus”.
Rollenzuweisung statt Alles-oder-nichts. Die Freigabe lässt sich auf einzelne Nutzerinnen und Nutzer oder Microsoft-Entra-Sicherheitsgruppen begrenzen. Für Teams mit sensiblen Workflows lohnt sich eine bewusste Trennung, statt Claude tenantweit freizugeben, nur weil einzelne Fachbereiche das längere Kontextfenster nutzen wollen.
Die Grundsatzfrage nicht aus den Augen verlieren. Dieser Fall zeigt, wie schnell sich Datenschutz-Zusicherungen bei SaaS-KI ändern können, sobald ein Anbieter neue Modelle integriert. Wer Workflows mit dauerhaft schutzbedürftigen Daten betreibt, sollte prüfen, ob eine private KI-Infrastruktur diese Art von wiederkehrender Einzelfallprüfung grundsätzlich überflüssig macht. Den direkten Vergleich beider Pfade bietet die Kampagnenseite Copilot vs. Private KI, eine ausführliche Einordnung von Copilot-Alternativen bietet der Beitrag Microsoft Copilot Alternative für Unternehmen.
Was das für deinen Betrieb bedeutet
Der Fall Claude-in-Copilot ist ein Lehrstück dafür, dass “Copilot ist DSGVO-konform” keine pauschale, sondern eine modell- und feature-abhängige Aussage ist. Microsoft selbst benennt die Ausnahme klar, sie steht nur nicht im Marketing-Text, sondern in der Admin-Dokumentation. Unternehmen, die Copilot bereits produktiv nutzen, sollten die Subprocessor-Einstellung jetzt einmal aktiv durchgehen, statt sie unbemerkt im Standardzustand zu belassen.
Wie sich datenschutzkonforme KI-Nutzung grundsätzlich aufbaut, unabhängig vom gewählten Anbieter, beschreibt der Beitrag Datenschutzkonforme KI für Kanzleien und Unternehmen. Wer klären will, ob die eigenen KI-Workflows eine private Infrastruktur rechtfertigen, bekommt im KI-Prozess-Audit eine kostenlose Ersteinordnung in 30 Minuten.
