DATEV Copilot steht seit Mai 2026 in MyDATEV als zentraler KI-Assistent bereit, teilte DATEV mit. Er soll Texte erstellen, Dokumente analysieren und Recherche bündeln, innerhalb der geschützten DATEV-Umgebung. Für Kanzleien und Unternehmen im DATEV-Umfeld stellt sich seither eine andere Frage als die nach dem Funktionsumfang. Welcher Teil der täglichen Arbeit fällt damit tatsächlich weg, und welcher läuft weiterhin von Hand?
Kurzfassung
- Laut DATEV erstellt DATEV Copilot Texte, analysiert hochgeladene Dokumente und bündelt Recherche, kostenfrei für DATEV-Mitglieder seit Mai 2026.
- DATEV Copilot bleibt ein Assistenzwerkzeug, das ein Nutzer pro Vorgang selbst öffnet und anstößt, statt von selbst tätig zu werden.
- Das betrifft vor allem Posteingang, Belegerfassung und Rechnungsabgleich, die deshalb weiterhin manuell oder über zusätzliche Werkzeuge laufen.
Was DATEV Copilot im September 2026 kann
DATEV beschreibt fünf Funktionsbereiche. Die Texterstellung und -verdichtung soll formulieren, zusammenfassen und übersetzen, etwa für Mandantenschreiben aus Vorlagen. Die Dokumentenanalyse liest laut DATEV hochgeladene Dateien im Format PDF, DOCX, ODT, TXT oder RTF mit bis zu 1.000 Seiten. Strukturierte Daten wie Tabellen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen kann sie laut DATEV derzeit nicht auswerten.
Die gebündelte Recherche soll Internetsuche, die kostenpflichtige Rechtsdatenbank LEXinform plus und den DATEV-Service-Assistenten in einer Oberfläche zusammenführen. Dazu kommen Spracheingabe und, mit separater Lizenz, Unterstützung bei Aufgaben und Nachrichten in MyDATEV Kanzlei. Ohne die kostenpflichtigen Erweiterungen arbeitet der Assistent mit einem Wissensstand bis Ende September 2024.
Die Basislizenz ist für aktive DATEV-Mitglieder kostenfrei und wird über den DATEV-Shop bestellt. Anschließend vergibt die Kanzlei die passenden Rechte in der DATEV Rechteverwaltung online. Danach ist DATEV Copilot in MyDATEV unter „Weitere Anwendungen“ erreichbar. Laut DATEV wird er im Lauf von 2026 schrittweise über die Headernavigation in weitere DATEV-Cloud-Lösungen eingebettet, sodass er direkt aus der jeweiligen Anwendung heraus aufrufbar wird.
Was zwischen den Funktionen liegt
Jede dieser Funktionen setzt voraus, dass jemand sie öffnet: eine Datei hochladen, eine Frage stellen, einen Text anfordern. Das ist keine Einschränkung, die DATEV verschweigt, sondern die Bauart eines Assistenzsystems. Copilot liefert einen Vorschlag zu dem, was ihm vorgelegt wird. Er sucht sich die Arbeit nicht selbst.
Damit bleiben mehrere Schritte außerhalb dessen, was DATEV Copilot im September 2026 abdeckt. Ein Posteingang mit gemischten Mandantenanfragen wird nicht von selbst gesichtet, klassifiziert und beantwortet. Eine per E-Mail oder Foto eingehende Rechnung landet nicht automatisch im richtigen Beleglauf. Dafür muss sie zuerst jemand in die DATEV-Belegverarbeitung einspeisen.
Der Abgleich einer Rechnung mit der zugehörigen Bestellung findet nicht statt, dafür bräuchte es eine Regel, die ohne Zutun prüft und weiterleitet. Eine Zahlungserinnerung oder Rückfrage verschickt sich nicht selbst, wenn sie eine Antwort in einem anderen System wie dem CRM oder der Buchhaltungssoftware auslösen soll.
Andre Loreth sieht in diesen vier Schritten keinen Nebenschauplatz: Sie sind der Teil der Arbeit, der jeden Tag in derselben Form anfällt und sich strukturiert automatisieren lässt, weil er wiederkehrt und klar beschreibbar ist. Wie sich genau dieser Typ Vorgang von einer eingehenden Rechnung bis zur Übergabe an ein Zielsystem führen lässt, beschreibt der Beitrag zur intelligenten Dokumentenverarbeitung. Belege werden dort automatisch klassifiziert, ausgelesen, geprüft und erst bei Unsicherheit einem Menschen vorgelegt, statt dass jemand sie zuerst manuell in ein Werkzeug trägt.
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Drei Automatisierungswege im Vergleich
Wer im DATEV-Umfeld über Automatisierung nachdenkt, trifft neben Copilot mindestens auf den DATEV Automatisierungsservice Rechnungen. Laut DATEV erstellt er bereits eigenständig Buchungsvorschläge für Standardrechnungen. Die drei Wege lösen unterschiedliche Aufgaben und schließen sich nicht gegenseitig aus.
| Kriterium | DATEV Copilot | DATEV Automatisierungsservice Rechnungen | Eigene Automatisierung |
|---|---|---|---|
| Aufgabe | Texte, Dokumentenanalyse, Recherche auf Zuruf | Buchungsvorschläge für Standardrechnungen | Ende-zu-Ende-Ablauf über mehrere Systeme |
| Auslöser | Mensch öffnet den Assistenten pro Vorgang | Beleg trifft über DATEV Unternehmen online ein | Ereignis im Ausgangssystem, etwa eine E-Mail |
| Datenquelle | Hochgeladene Datei oder Frage | Belege innerhalb der DATEV-Belegverarbeitung | Auch Fremdportale, Postfächer, andere Software |
| Kosten | Basislizenz kostenfrei, Erweiterungen lizenzpflichtig | Im DATEV-Ökosystem enthalten | Projektabhängig, außerhalb von DATEV |
| Grenze | Kein automatischer Beginn, keine strukturierten Daten | Nur Standardkontenrahmen, nur Standard-Bearbeitungsform | Baut auf beiden auf, ersetzt keinen der beiden |
Stand: September 2026.
Eine eigene Automatisierung tritt dabei nicht gegen Copilot oder den Automatisierungsservice an. Sie setzt davor an, dort, wo ein Vorgang noch unstrukturiert ankommt, und übergibt ihn erst an DATEV, wenn er in der Form vorliegt, die die DATEV-Werkzeuge verarbeiten können. Wie diese Aufgabenteilung konkret aussieht und wo genau der Automatisierungsservice an seine Grenzen kommt, zeigt der Beitrag DATEV Automatisierungsservice Rechnungen im Vergleich.
Welcher technische Zugang zu DATEV-Daten für eine solche Ergänzung infrage kommt, online-Datenservices oder DATEVconnect, ordnet der Beitrag DATEV-Schnittstelle im Vergleich ein. Für Steuerkanzleien kommt die berufsrechtliche Seite hinzu: Mandantendaten brauchen mehr als einen datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvertrag. DATEV bringt dafür nach eigenen Angaben bereits eine passende Erklärung mit. Wie sich Copilot in den Rest der Kanzlei-Werkzeuge einordnet, beschreibt der Beitrag KI für Steuerberater.
Fazit
Für Textarbeit, Dokumentenanalyse und Recherche innerhalb der DATEV-Umgebung hält Andre Loreth DATEV Copilot für einen soliden, kostenfreien Einstieg. Eine Kanzlei oder ein Unternehmen muss dafür keine zusätzliche Software einführen. Wer diese Aufgaben noch ohne KI-Unterstützung erledigt, kann zuerst die vorhandene, kostenfreie Lizenz nutzen, bevor er woanders sucht.
Für den Posteingang, die Belegerfassung aus Fremdkanälen, den Abgleich mit Bestellungen und das Nachfassen in anderen Systemen liefert Copilot dagegen keine Lösung. Er wartet konstruktionsbedingt auf einen Anstoß. Wer genau diese Lücke schließen will, braucht einen Ablauf, der von selbst beginnt, sobald ein Beleg oder eine Anfrage eintrifft. Erst danach spricht dieser Ablauf Copilot oder den Automatisierungsservice an.