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EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Die drei offiziellen Symbole ab 2. August

Die EU-Kommission hat drei Symbole für KI-generierte Inhalte veröffentlicht, der Digital-Omnibus zur KI-Verordnung ist in Kraft. Was ab dem 2. August 2026 für Unternehmen gilt.

Anton BrinckmannAnton Brinckmann··6 Min. Lesezeit
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EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: drei offizielle Symbole ab 2. August 2026

Zwei Ereignisse kurz vor dem Stichtag haben verändert, was für Unternehmen seit dem 2. August 2026 gilt: Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 drei standardisierte Symbole für die Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht, und der Digital-Omnibus zur KI-Verordnung ist am 27. Juli 2026 offiziell in Kraft getreten. Beides betrifft die Transparenzpflicht, die inzwischen verbindlich ist.

Kurzfassung

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act unverändert: KI-Chatbots und KI-generierte Inhalte zu öffentlich relevanten Themen müssen erkennbar sein. Neu sind drei offizielle EU-Symbole (“AI”, “AI generated”, “AI modified”) als freiwilliges, aber anerkanntes Kennzeichnungswerkzeug, dazu konkrete Vorgaben, wo und wie sichtbar die Kennzeichnung stehen muss, und die Bestätigung durch den nun rechtskräftigen Digital-Omnibus, dass die im Juni beschlossenen Fristverschiebungen für Hochrisiko-KI tatsächlich gelten.

Die drei neuen Kennzeichnungssymbole

Die EU-Kommission hat die Symbole als Teil ihres Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht.

Schwarzes Pillen-Symbol mit der Aufschrift AI generated
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Schwarzes Pillen-Symbol mit der Aufschrift AI modified
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“AI” ist die Grundvariante und sagt nur, dass KI an einem Deepfake-Inhalt (Bild, Audio, Video) oder einem veröffentlichten Text beteiligt war. Es ist dafür gedacht, mit einem eigenen Textlabel oder einer zusätzlichen Erklärebene kombiniert zu werden, die den Fall genauer beschreibt.

“AI generated” kennzeichnet Inhalte, die vollständig von einer KI erzeugt wurden, ohne von Menschen erstellte Bestandteile oder redaktionelle Kontrolle über das reine Prompten hinaus.

“AI modified” markiert ursprünglich menschengemachte Inhalte, die per KI so verändert wurden, dass daraus ein Deepfake oder ein veränderter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse entsteht.

Die Kommission stellt die Symbole zur freien Nutzung bereit, eine Namensnennung ist nicht nötig. Neben den drei schwarzen Varianten oben gibt es jedes Symbol auch in Weiß und in einer halbtransparenten Fassung, dazu alle Vorgaben zur Platzierung, auf der offiziellen Seite der Kommission.

Wichtig für die Einordnung: Der Code of Practice ist seit dem 10. Juni 2026 final, rund 190 Unternehmen und Organisationen haben ihn bis Ende Juli unterzeichnet. Freiwillig bleibt er trotzdem. Verpflichtend ist die Transparenzpflicht aus Artikel 50 selbst, nicht die Nutzung genau dieser Symbole. Das Symbol allein reicht auch nicht als Nachweis: die Verantwortung dafür, dass deine Kennzeichnung genügt, bleibt bei dir. Wer die Symbole nutzt, hat aber ein von der EU anerkanntes Format, statt sich eine eigene Kennzeichnung auszudenken und im Zweifel begründen zu müssen, warum sie ausreicht.

Was seit dem 2. August gilt

Der Termin selbst hat sich durch die neuen Symbole nicht verschoben. Seit dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme, die auf Gesprächsbasis mit Menschen interagieren, als KI erkennbar sein, und synthetische Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung durch die Tool-Anbieter sowie einen sichtbaren Hinweis für die Menschen, die den Inhalt sehen. Die technische Markierung ist also nicht deine Aufgabe, wenn du fremde KI-Tools einsetzt, der sichtbare Hinweis schon. Für Systeme, die vor diesem Datum auf den Markt gekommen sind, läuft die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026. Wie sich das für Marketing-Teams konkret auf Chatbots, Content-Erstellung und Ad-Targeting auswirkt, mit dem vollen Bußgeldrahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, beschreibt der Beitrag KI im Marketing: Was Mittelständler jetzt wirklich umsetzen können.

Wo die Kennzeichnung stehen muss

In der Praxis entscheidet die Platzierung mehr als die Wahl des Symbols. Die Kennzeichnung muss spätestens dann erkennbar sein, wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht oder hört. Sie darf nicht von anderen Elementen überdeckt werden, und sie muss erhalten bleiben, wenn der Inhalt geteilt oder heruntergeladen wird. Für Deepfakes und veröffentlichte Texte heißt das: die Kennzeichnung gehört in den Inhalt selbst, es sei denn, eine gleichwertige Lösung in der Oberfläche erfüllt denselben Zweck.

Dazu kommt die Barrierefreiheit. Die Kommission verlangt eine erkennbare Größe, einen Alt-Text oder ein ARIA-Label für Screenreader und Begleittext in einfacher Sprache, ohne Fachjargon und ohne Abkürzungen, “AI” ausgenommen. Wenn die Kennzeichnung nur kurz eingeblendet wird, muss sie lange genug stehen, dass auch jemand mit Leseschwierigkeiten sie erfassen kann. Wer sie hinter eine zweite Klickebene legt, muss diese Ebene per Tastatur und mit Hilfstechnologien bedienbar machen.

Wann die Pflicht nicht greift

Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Die Pflicht betrifft Inhalte, die nach außen gehen, an die Öffentlichkeit oder an Kunden. Rein interne Nutzung fällt nicht darunter: KI-gestützte Datenanalysen, Entwürfe für interne Vermerke, Auswertungen, die das Haus nie verlassen. Für Chatbots gilt diese Entlastung allerdings nicht, die müssen auch gegenüber der eigenen Belegschaft als KI erkennbar sein.

Bei Texten greift die Pflicht nur für Themen von öffentlichem Interesse, und die Kommission zählt auf, was sie darunter versteht: Politik und demokratische Prozesse, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen, Justiz und Strafverfolgung, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz. Wer KI-Texte zu diesen Themen veröffentlicht, ohne dass ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat, muss kennzeichnen.

Ausgenommen sind außerdem Texte, die eine echte menschliche Prüfung durchlaufen haben und für die jemand redaktionell verantwortlich zeichnet. Echt heißt hier inhaltlich: eine Person mit Fachkenntnis sieht sich an, was dasteht, und kann es ändern oder ablehnen. Rechtschreibkorrektur und Layoutarbeit zählen ausdrücklich nicht. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine Kennzeichnung, die das Werk nicht stört. Und was vor dem 2. August 2026 entstanden ist, musst du nicht nachträglich kennzeichnen, auch wenn die Kommission dazu ermutigt.

Der Digital-Omnibus ist jetzt Recht, nicht mehr nur Beschluss

Was das EU-Parlament am 16. Juni 2026 verabschiedet hatte, ist inzwischen Gesetz. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli in Kraft. Für Unternehmen bestätigt das den bekannten Fahrplan, ohne neue Überraschungen: Hochrisiko-KI-Pflichten für eigenständig betriebene Systeme wie automatisierte Bewerberauswahl gelten verbindlich erst ab dem 2. Dezember 2027, KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizingeräten ab dem 2. August 2028. Die Erleichterungen für Unternehmen bis 750 Mitarbeitende und 150 Millionen Euro Jahresumsatz gelten unverändert. Alle Fristen im Detail stehen im Beitrag EU AI Act Omnibus: Was sich ändert und was bis zum 2. August fällig bleibt.

Was jetzt zu tun ist

Drei Schritte stehen jetzt an. Prüfen, welche Chatbots und KI-generierten Inhalte im Unternehmen laufen und ob sie erkennbar gekennzeichnet sind. Entscheiden, ob eines der drei EU-Symbole für die eigene Kennzeichnung passt oder ob eine andere sichtbare Lösung sinnvoller ist. Und die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4, die bereits seit Februar 2025 gilt, nicht aus den Augen verlieren, dazu mehr im Beitrag EU AI Act Schulungspflicht. Wer eine strukturierte Übersicht braucht, welche der eigenen KI-Systeme überhaupt unter die Transparenzpflicht fallen, bekommt eine erste Einordnung im KI-Prozess-Audit: 30 Minuten, kostenloses Erstgespräch, klare nächste Schritte.

Und wenn du bei einem einzelnen Fall unsicher bist, ob er gekennzeichnet werden muss, schreib uns kurz. Wir sagen dir, wie wir ihn einschätzen.

Hinweis

Dieser Beitrag fasst zusammen, was die EU-Kommission bis Anfang August 2026 veröffentlicht hat. Er ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Transparenzpflicht auf deine konkreten Systeme und Inhalte zutrifft, klärst du mit deiner Rechtsabteilung oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

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Häufige Fragen

Noch offene Fragen?

Ein allgemeines 'AI'-Symbol für KI-Beteiligung an Deepfake-Inhalten oder veröffentlichten Texten, ein 'AI generated'-Symbol für vollständig KI-erzeugte Bilder, Audio, Video oder Texte ohne menschliche Bearbeitung, und ein 'AI modified'-Symbol für ursprünglich menschengemachte Inhalte, die per KI zu einem Deepfake oder zu einem veränderten Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse umgearbeitet wurden. Jedes Symbol steht in vier Farbvarianten als SVG und PNG zum Download bereit.

Nein. Die Symbole sind Teil eines freiwilligen Code of Practice der EU-Kommission. Verpflichtend ist die Transparenzpflicht selbst, die am 2. August 2026 aus Artikel 50 des EU AI Act in Kraft tritt. Wie ein Unternehmen sie technisch umsetzt, bleibt offen, die EU-Symbole sind ein anerkannter, aber nicht der einzige Weg.

Beide, aber Unterschiedliches. Die maschinenlesbare Markierung im Inhalt schulden die Anbieter der KI-Systeme. Den sichtbaren Hinweis für die Menschen, die den Inhalt sehen, schuldest du als Betreiber. Darauf, dass das Tool die Kennzeichnung schon mitliefert, kannst du dich nicht verlassen.

In der Regel nicht. Die Pflicht für Texte greift nur bei Themen von öffentlichem Interesse, also Politik, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Eine Produktbeschreibung oder ein Newsletter fällt nicht darunter. Bei Bildern kann es anders aussehen: Wenn ein KI-Bild real existierende Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbildet, ist es ein Deepfake und unabhängig vom Thema kennzeichnungspflichtig.

Spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, ohne dass andere Elemente sie überdecken, und sie muss erhalten bleiben, wenn der Inhalt geteilt oder heruntergeladen wird. Bei Deepfakes und veröffentlichten Texten gehört sie in den Inhalt selbst, sofern keine gleichwertige Lösung in der Oberfläche denselben Zweck erfüllt. Dazu kommen Anforderungen an die Barrierefreiheit: erkennbare Größe, Alt-Text oder ARIA-Label für Screenreader und Begleittext in einfacher Sprache.

Nein. Was vor dem 2. August 2026 entstanden ist, muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission empfiehlt es aber, wo es möglich ist.

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Durchgesetzt wird das von den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, von der Pflicht selbst befreit sie das aber nicht.

Der Digital-Omnibus wurde als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er bestätigt die im Juni beschlossenen Verschiebungen: Hochrisiko-KI-Pflichten für eigenständige Systeme gelten erst ab 2. Dezember 2027, für KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten ab 2. August 2028. Die Transparenzpflicht für KI-Inhalte und Chatbots bleibt beim 2. August 2026.

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