Zwei Ereignisse aus den letzten zwei Wochen verändern, was für Unternehmen zum 2. August 2026 gilt: Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 drei standardisierte Symbole für die Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht, und der Digital-Omnibus zur KI-Verordnung ist am 27. Juli 2026 offiziell in Kraft getreten. Beides betrifft die Transparenzpflicht, die in wenigen Tagen verbindlich wird.
Kurzfassung
Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act unverändert: KI-Chatbots und KI-generierte Inhalte zu öffentlich relevanten Themen müssen erkennbar sein. Neu sind drei offizielle EU-Symbole (“AI”, “AI generated”, “AI modified”) als freiwilliges, aber anerkanntes Kennzeichnungswerkzeug, und die Bestätigung durch den nun rechtskräftigen Digital-Omnibus, dass die im Juni beschlossenen Fristverschiebungen für Hochrisiko-KI tatsächlich gelten.
Die drei neuen Kennzeichnungssymbole
Die EU-Kommission hat die Symbole als Teil ihres Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht, jeweils in vier Farbvarianten und als SVG oder PNG zum freien Download.
“AI” ist das allgemeine Symbol, wenn KI an einem Deepfake-Inhalt (Bild, Audio, Video) oder einem veröffentlichten Text beteiligt war, etwa in Kombination mit einem eigenen Textlabel oder einer zusätzlichen Erklärebene.
“AI generated” kennzeichnet Inhalte, die vollständig von einer KI erzeugt wurden, ohne von Menschen erstellte Bestandteile oder redaktionelle Kontrolle über das reine Prompten hinaus.
“AI modified” markiert ursprünglich menschengemachte Inhalte, die per KI so verändert wurden, dass daraus ein Deepfake oder ein veränderter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse entsteht.
Wichtig für die Einordnung: Der Code of Practice, zu dem die Symbole gehören, ist ein freiwilliges Werkzeug. Die EU-Kommission macht das ausdrücklich klar. Verpflichtend ist die Transparenzpflicht aus Artikel 50 selbst, nicht die Nutzung genau dieser Symbole. Wer sie einsetzt, hat aber ein von der EU anerkanntes Format, statt sich eine eigene Kennzeichnung auszudenken und im Zweifel prüfen lassen zu müssen, ob sie ausreicht.
Was am 2. August ohnehin gilt
Der Termin selbst hat sich durch die neuen Symbole nicht verschoben. Ab dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme, die auf Gesprächsbasis mit Menschen interagieren, als KI erkennbar sein, und synthetische Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Für bereits im Einsatz befindliche Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, bevor die maschinenlesbare Markierung vollständig umgesetzt sein muss. Offensichtlich als KI erkennbare Inhalte und redaktionell geprüfte Texte mit menschlicher Verantwortung sind ausgenommen. Wie sich das für Marketing-Teams konkret auf Chatbots, Content-Erstellung und Ad-Targeting auswirkt, mit dem vollen Bußgeldrahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, beschreibt der Beitrag KI im Marketing: Was Mittelständler jetzt wirklich umsetzen können.
Der Digital-Omnibus ist jetzt Recht, nicht mehr nur Beschluss
Der zweite Fixpunkt der letzten Wochen: Was das EU-Parlament am 16. Juni 2026 verabschiedet hatte, ist jetzt tatsächlich Gesetz. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Für Unternehmen bestätigt das den bereits bekannten Fahrplan, ohne neue Überraschungen: Hochrisiko-KI-Pflichten für eigenständig betriebene Systeme wie automatisierte Bewerberauswahl gelten jetzt verbindlich erst ab dem 2. Dezember 2027, KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizingeräten ab dem 2. August 2028. Die im Juni angekündigten Erleichterungen für Unternehmen bis 750 Mitarbeitende und 150 Millionen Euro Jahresumsatz gelten unverändert. Die vollständige Einordnung der Juni-Beschlüsse, inklusive aller Fristen im Detail, steht im Beitrag EU AI Act Omnibus: Was sich ändert und was bis zum 2. August fällig bleibt.
Was jetzt zu tun ist
Für die verbleibenden Tage bis zum 2. August ergeben sich drei konkrete Schritte: Prüfen, welche Chatbots und KI-generierten Inhalte im Unternehmen laufen und ob sie erkennbar gekennzeichnet sind. Entscheiden, ob eine der drei EU-Symbole für die eigene Kennzeichnung passt oder ob eine andere sichtbare Lösung sinnvoller ist. Und die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4, die bereits seit Februar 2025 gilt, nicht aus den Augen verlieren, dazu mehr im Beitrag EU AI Act Schulungspflicht. Wer noch unsicher ist, welche der eigenen KI-Systeme überhaupt unter die Transparenzpflicht fallen und wie eine strukturierte Compliance-Übersicht aussieht, bekommt eine erste Einordnung im KI-Prozess-Audit: 30 Minuten, kostenloses Erstgespräch, klare nächste Schritte.
