Das EU-Parlament hat am 16. Juni 2026 das sogenannte AI Omnibus-Paket verabschiedet, ein umfangreiches Änderungspaket zur KI-Verordnung. Das Ergebnis: 423 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen, 174 Enthaltungen. Für Unternehmen sortiert das Paket den Zeitplan der EU AI Act-Pflichten erheblich um. Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Hochrisiko-Fristen verschieben sich deutlich nach hinten. Die Transparenzpflicht für Chatbots kommt trotzdem in sechs Wochen.
Kurzfassung
- Das EU-Parlament hat am 16. Juni 2026 das AI Omnibus-Paket verabschiedet und verschiebt damit mehrere Fristen des EU AI Act nach hinten.
- Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte rückt vom 2. August auf den 2. Dezember 2026, Hochrisiko-Fristen verschieben sich auf Dezember 2027 und August 2028.
- Das betrifft alle Betriebe mit Chatbots: Die Transparenzpflicht aus Artikel 50 gilt unabhängig von Betriebsgröße und Risikokategorie weiter ab dem 2. August 2026.
Was der Omnibus konkret verändert
Drei Punkte sind für Betreiber von KI-Systemen im Mittelstand unmittelbar relevant.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die Pflicht, KI-generierte Texte, Bilder, Audio und Video als solche zu kennzeichnen, verschiebt sich vom 2. August auf den 2. Dezember 2026. Das gibt Unternehmen vier Monate mehr Zeit, Labeling-Prozesse für automatisch erzeugte Inhalte zu implementieren.
Hochrisiko-KI-Systeme. Für eigenständig betriebene KI in Hochrisiko-Bereichen wie Personalauswahl, Kreditbewertung oder Verkehrsinfrastruktur gilt die volle Konformitätspflicht nun erst ab dem 2. Dezember 2027. KI, die als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizingeräten eingesetzt wird, hat bis zum 2. August 2028 Zeit. Beide Fristen lagen ursprünglich deutlich früher.
KMU-Erleichterungen. Das Omnibus-Paket erweitert die KMU-Definition auf Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 150 Millionen Euro. Betriebe in dieser Größenklasse profitieren von einem vereinfachten Compliance-Rahmen, insbesondere bei Dokumentationspflichten für Hochrisiko-Systeme.
Ergänzend tritt ab dem 2. Dezember 2026 ein neues Verbot in Kraft: KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person sexuell explizites Bild- oder Videomaterial erzeugen, sowie Systeme, die Missbrauchsdarstellungen von Kindern generieren, sind dann untersagt. Für produktive Geschäftsanwendungen ist das kein direktes Thema, aber es vervollständigt das Bild des Omnibus.
Was trotzdem ab 2. August gilt
Der Omnibus hat die Transparenzpflichten aus Artikel 50 für KI-Interaktion nicht verschoben. Sie treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft.
Chatbot-Kennzeichnung. Jedes KI-System, das auf Gesprächsbasis mit Menschen interagiert, ob für Kundenkommunikation, internen Helpdesk oder Bewerber-Erstkontakt, muss ab dem 2. August als KI erkennbar sein. Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Ein sichtbarer Hinweis im Interface oder in der ersten Gesprächszeile erfüllt die Pflicht. Was nicht erfüllt ist: schweigen.
Diese Pflicht betrifft viele Betriebe, die gerade damit begonnen haben, Chatbots produktiv einzusetzen. Sechs Wochen sind noch Zeit für die Umsetzung.
KI-Kompetenzpflicht. Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025, das Datum hat der Omnibus nicht verschoben. Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die zuständigen Mitarbeitenden Funktionsweise, Grenzen und Risiken der genutzten Systeme verstehen. Wie das rollenbasiert und nachweispflichtig aussieht, erklärt der Beitrag EU AI Act Schulungspflicht.
Update 23.09.2026: An der Pflicht selbst hat sich inzwischen etwas geändert. Seit die Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, verlangt Artikel 4 keine Ergebnispflicht mehr, sondern eine Bemühenspflicht: Vorgeschrieben sind Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, ein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert das Gesetz nicht mehr. Details dazu im aktualisierten Beitrag EU AI Act Schulungspflicht.
Einordnung: Was das für deinen Betrieb bedeutet
Der Omnibus bringt echte Entlastung bei Hochrisiko-Systemen. Wer Bedenken hatte, bis August mit Bewerberauswahl-KI oder anderen potenziell hochriskanten Anwendungen konform zu sein, hat jetzt deutlich mehr Zeit.
Die Transparenzpflicht für Chatbots läuft davon unabhängig. Sie kommt trotzdem am 2. August, unabhängig von Betriebsgröße und Risikokategorie.
Für die meisten Mittelstandsbetriebe ergibt sich damit eine klare Reihenfolge:
Sofort: Welche Chatbots oder gesprächsbasierte KI-Systeme laufen im Unternehmen? Sind sie als KI gekennzeichnet?
Bis 2. August: Chatbot-Transparenz in allen Kundenkontaktpunkten und internen Systemen umsetzen.
Bis Dezember 2026: KI-inventarisieren, Systeme klassifizieren, Labeling-Prozesse für KI-generierte Inhalte aufsetzen.
Bis Ende 2027: Hochrisiko-KI-Workflows konform machen, sofern vorhanden.
Den vollständigen Rahmen, was der EU AI Act von Betreibern verlangt und wie du deine Systeme klassifizierst, beschreibt der Beitrag EU AI Act: Was die KI-Verordnung für dein Unternehmen bedeutet. Wer jetzt klären will, wo in seinen KI-Workflows akuter Handlungsbedarf besteht, kann das im Kennenlerngespräch mit den Gründern einordnen: 30 Minuten, ihr geht gemeinsam deine Prozesse durch, danach weißt du, wo du anfangen solltest.
Update 31.07.2026: Der hier beschriebene Omnibus ist inzwischen als Verordnung (EU) 2026/1744 offiziell in Kraft getreten, und die EU-Kommission hat drei offizielle Symbole für die Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht. Details dazu im Beitrag EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Die drei offiziellen Symbole ab 2. August.